Außerordentliche Mitgliederversammlung
des RIVA Clubs Deutschland e.V. am Sonntag, den 28.06.2020, 10:30 Uhr in Bernried

Veranstaltungsort

Hotel Marina Bernried
Am Yachthafen 1 – 15
82347 Bernried

Agenda

  1. Eröffnung – Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des geschäftsführenden Vorstandes
  3. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
  4. Neuwahl des Vorstandes
  5. Anpassung der Satzung

    Die auf der Jahreshauptversammlung 2019 beschlossenen und in das Vereinsregister Hamburg eingetragenen Anpassungen in §1 und §2 der Satzung wurden vom Finanzamt Hamburg als unzureichend moniert. Der Vorstand hat daher einen neuerlichen Beschluss zur Anpassung der Satzung vorbereitet. Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

    (Beschlussvorlage)
    Die Versammlung beschließt folgende Änderungen der Satzung in § 1 und § 2. Diese lauten danach wie folgt:

    §1
    Der Verein führt den Namen „Riva Club Deutschland e.V.“. Er hat seinen Sitz in Hamburg und er ist in das Vereinsregister Hamburg unter Nr. 16385 eingetragen.
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
    Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur und die Förderung des Sports. Insbesondere die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, den Riva Booten, demnach von Gegenständen von künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung, sowie der Förderung des Motorsports der Rivaboote.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

    §2
    Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    §14 Absatz 3
    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGZRS), die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

    Sollten von der Finanzbehörde weitere Änderungen/Anpassungen für erforderlich angesehen werden im Hinblick auf die Erlangung der Gemeinnützigkeit kann der Vorstand diese Änderungen ohne weitere Rückfrage bei den Mitgliedern verabschieden.
    (Ende der Beschlussvorlage)

  6. Verschiedenes

Wir hoffen, viele Mitglieder in Bernried begrüßen zu dürfen. Wir bitte um Ihre Online – Rückmeldung zur Teilnahme oder Erteilung der Vollmachten bis zum 23. Juni 2020.

 
Bezüglich der Vertretungsvollmachten beachten Sie bitte, dass ein anwesendes Mitglied lediglich die Vollmacht für zwei weitere Mitglieder übernehmen kann.

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